Am 31. Januar 2022 nahm der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen an einer Fernsehsendung des Mitteldeutschen Rundfunks
teil. Er schätzte in dieser Sendung circa zehn Prozent der „Corona-Demonstranten“ als rechtsextrem ein. Die Antworten auf die Kleinen Anfragen 7/2673, 7/2783, 7/2784, 7/2803, 7/2819, 7/2842, 7/2843, 7/2844, 7/2858, 7/2912, 7/2915, 7/3009 und 7/3043 der 7. Legislatur des Thüringer Landtags stützen diese Aussagen nicht und geben eine völlig andere Darstellung des Anteils von rechtsextremen Anhängerpotentialen.
Wenn der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen in der Öffentlichkeit eine andere Darstellung der Geschehnisse rund um die
Corona-Proteste in Form von Spaziergängen vertritt als der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales in den Kleinen Anfragen mit seiner Unterschrift bestätigt, dann bedarf diese unterschiedliche Darstellung einer Nachfrage.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten einzelnen Belege hat der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen für die Aussage, dass etwa zehn Prozent der Teilnehmer der bisherigen Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie rechtsextremistisch sind oder der sogenannten Reichsbürger-Szene angehören?
2. Falls aus Gründen der Geheimhaltung keine inhaltliche Antwort auf die gestellte Frage 1 gegeben wird, welche Aussagen sind korrekt:
Die Darstellung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Thüringen oder die des Thüringer Ministers für Inneres und Kommunales in den im Sachverhalt genannten Kleinen Anfragen und wie wird dies begründet?
3. Wieso unterscheiden sich die Darstellung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Thüringen in der Öffentlichkeit und des Thüringer Ministers für Inneres und Kommunales im parlamentarischen Bereich so eklatant und wie wird das seitens der Landesregierung begründet?
4. Wurde durch oder im Auftrag einer Thüringer Behörde eine Dunkel-/ Hellfeldforschung zur Thematik „Rolle von Extremisten in den Thüringer Coronaprotesten“ oder ähnliches durchgeführt/veranlasst/beauftragt und welche Ergebnisse für die Bewertung der Protestbewegung konnten daraus abgeleitet werden (Gliederung nach Behörde, Name der Studie, Themenkomplex der Studie, Umfang der Studie, Veröffentlichungsdatum und Ergebnis)? 5. Falls keine derartige Forschungsstudie in Auftrag gegeben wurde, warum nicht und wann erfolgt eine solche Auftragserteilung durch welche Behörde?
6. Auf welche wissenschaftliche Dunkel-/Hellfeldforschung beruft sich der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen in der Sendung am 31. Januar 2022 (konkrete Quellenangabe, Autor und Datum der Veröffentlichung)?