Laut Medienberichten vom 23. Juli 2022 erklärten Vertreter der Unternehmensleitungen des Zentralklinikums Suhl und eines Pflegeheims anlässlich eines Besuchs der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen lmpfpflicht derzeit die größte Herausforderung überhaupt darstelle und sie auf keinerlei Personal verzichten könnten. Ungeachtet dessen kündigte die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie an, dass die Thüringer Gesundheitsämter in den nächsten Wochen weitere Bußgeldbescheide gegen ungeimpftes
Personal im Gesundheitssystem zur Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht versenden werden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Erlass der Bußgeldbescheide und wie begründet die Landesregierung dieses Vorgehen, auch vor dem Hintergrund, dass das Gesundheitssystem seit vielen Jahren mit einer Vielzahl struktureller Mängel einschließlich Personalnot zu kämpfen hat und nun 12.500 ungeimpfte von den insgesamt etwa 60.000 Beschäftigten (20,8 Prozent) von einem faktischen Berufsverbot und existenziellen Nöten bedroht werden?
2. Aus welchen Gründen und auf Basis welcher Studien verzichtet die Landesregierung im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen lmpfpflicht auf den per Gesetz gegebenen Ermessensspielraum?
3. Auf welchen Studien basiert die Gesundheitspolitik in Thüringen? Welche Studien begründen die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

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