Die Kommission zur gutachtlichen Prüfung der Ablehnungsgründe von Beweisanträgen nach § 13 Abs. 3 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes teilte vergangene Woche mit, dass sie personell nicht in der Lage sei, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Ringo Mühlmann, Obmann der AfD im Untersuchungsausschuss, sagt dazu:
„Wenn der Opposition die Mitwirkung und die Ausübung ihrer Minderheitenrechte im Ausschuss verweigert werden, ist der Untersuchungsausschuss nur noch eine Farce. Das Gebaren der anderen Parteien in Bezug auf Anträge der AfD-Fraktion verkommt immer mehr zu einer Demokratieshow ohne jegliche Substanz.“
Hintergrund: Die AfD-Fraktion Thüringen hatte gemäß § 13 Untersuchungsausschussgesetz (UAG) Beweiserhebungsanträge im Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ gestellt, in denen sie unter anderem die Anhörung von Sachverständigen wie dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, verlangt hatte. Die Beweiserhebung gehört zu den sogenannten Minderheitenrechten. Laut UAG genügt zur Durchsetzung solcher Anträge bereits ein Fünftel der Stimmen der Ausschussmitglieder. Die AfD-Fraktion erreicht mit drei der elf Ausschussmitglieder dieses Quorum. Dennoch stellte der Ausschussvorsitzende im Rahmen der letzten Sitzung fälschlicherweise das Scheitern der Anträge der AfD-Fraktion aufgrund der mehrheitlichen Ablehnung fest. Dagegen rief die Fraktion die dafür zuständige Kommission beim Thüringer Oberlandesgericht an.