Immer wieder werden Fälle publik, in denen dokumentiert ist, dass Hunde bei Hitze im Auto durch Verständigung von Einsatzkräften oder einem Tierdienst gerettet werden mussten.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele dieser Fälle gab es in Thüringen in den Jahren seit 2015 (bitte nach Jahresscheiben und Landkreisen respektive kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Entwicklung?
3. In wie vielen der Fälle (Frage 1) verstarb der Hund vor, während oder nach der Rettung durch das Zurücklassen bei Hitze im Auto oder wurde der Tod des Hunds durch Passanten/Zeugen oder durch die zu Hilfe gerufenen Einsatzkräfte dokumentiert?
4. In wie vielen der Fälle (Frage 1) wurde der Tatbestand als Ordnungswidrigkeit und in wie vielen als Straftatbestand der Tierquälerei gewertet und anschließend verfolgt?
5. Welche Konsequenzen (Frage 3) ergaben sich daraus für den Hunde- beziehungsweise Autohalter (wie Höhe des Bußgeldes/der Geldstrafe oder Haftstrafe)?
6. In wie vielen Fällen (Frage 4) wurde das Halteverbot für den Tierhalter ausgesprochen beziehungsweise das Tier (vorübergehend/dauerhaft) entzogen?
7. In wie vielen Fällen (Frage 1) wurde das Einschlagen der Scheibe durch Passanten/Zeugen durchgeführt und in wie vielen Fällen wurde dies als gerechtfertigter Notstand gewertet?
8. In wie vielen der Fälle (Frage 7) wurde derjenige, der die Scheibe einschlug vom Hunde- oder Autohalter wegen Sachbeschädigung mit welchem Ausgang angezeigt?
9. In wie vielen der Fälle wurde der Hunde- beziehungsweise Autohalter vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte ausfindig gemacht und in wie vielen Fällen danach?

10.Hat das Land in den vergangenen zehn Jahren Aufklärungskampagnen diesbezüglich durchgeführt? Wenn ja, wann in welcher Form und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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