Im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 7/2022 wurde über die geplante Änderung des Landesentwicklungsprogramms und die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen informiert.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Stellungnahmen gingen wann von öffentlichen Stellen beim zuständigen Ministerium ein und wie viele Informationen über von für die Änderung des Landesentwicklungsprogramms bedeutsamen Planungen/Maßnahmen oder über andere bedeutsame Planungen/Maßnahmen wurden dem Ministerium mitgeteilt?
2. Wie viele Stellungnahmen gingen wann von nichtöffentlichen Stellen, der Öffentlichkeit, Vereinen, Verbänden oder Privatpersonen beim zuständigen Ministerium ein?
3. Wie fließen die Stellungnahmen und die mitgeteilten bedeutsamen Planungen und Maßnahmen in die Änderung des Landesentwicklungsprogramms ein?
4. Werden/wurden alle unter den Fragen 1 und 2 genannten Stellen, die Öffentlichkeit et cetera über den weiteren Verfahrensweg der Änderung des Landesentwicklungsprogramms informiert und wenn nein, warum nicht?
5. Werden/wurden alle unter den Fragen 1 und 2 genannten Stellen, die Öffentlichkeit et cetera darüber informiert, inwieweit und warum ihre jeweiligen Stellungnahmen, Planungen und Maßnahmen in die Änderung des Landesentwicklungsprogramms (nicht) einfließen und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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