Mit der von dem Gemeinsamen Bundesausschuss geplanten Erhöhung der Vorgaben für die Zahl der Patienten wird zur Zeit der Fortbestand der
Frühchenstation in Suhl geprüft. Ziel dieser Maßnahme soll die Verbesserung der Versorgungsqualität für Frühgeborene unter 1.250 Gramm sein.
Ich frage die Landesregierung:

1. Werden im Planungsprozess weitere Qualitätskriterien außer der Erhöhung der zu behandelnden Patientenzahl berücksichtigt? Falls ja, welche und wie sieht die Gewichtung der einzelnen Kriterien aus? Falls nein, warum nicht?
2. Von welchen Sonder- und Ausnahmeregelungen könnte der Freistaat Thüringen Gebrauch machen und ist dies geplant? Falls nein, warum nicht?
3. Entstünden zusätzliche Kosten, falls der Freistaat Thüringen von Sonder- oder Ausnahmeregelungen Gebrauch machen wollte? Falls ja, welche und in welcher Höhe?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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