Die Fragen sollen unter anderem den Investitionsbedarf in die Thüringer Energienetze klären.
Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Summe wird der aktuelle Ausbau- oder Investitionsbedarf der Thüringer Energienetze von den Netzbetreibern und der Landesregierung geschätzt?
2. Besteht vor dem Hintergrund der Abschaltung der Kernkraftwerke Ende 2022 ein erhöhter oder verringerter Investitions-/Ausbaubedarf in die Energienetze?
3. Welche Kosten und welche Auswirkungen auf den Strompreis sind mit der Abschaltung der Kernkraftwerke nach Kenntnis der Landesregierung verbunden (siehe Frage 2)?
4. Wie hoch ist der Investitions- oder Ausbaubedarf in die Thüringer Energienetze, um das Ziel der Landesregierung einer 100-prozentigen Bedarfsdeckung aus erneuerbaren Energien zu erreichen? Welche Kosten und welche Auswirkungen auf den Strompreis sind damit verbunden?
5. Mussten seit dem Jahr 2017 Kostenschätzungen zum Ausbau der Energienetze oder zu Investitionen in die Energienetze korrigiert werden? Wenn ja, warum?
6. Wie haben sich die Netzentgelte seit dem Jahr 2017 in Thüringen entwickelt?
7. Wie viele Stromkunden, Stromerzeuger und Anlagen welcher Art sind nach Kenntnis der Landesregierung vom Netzentgelt aus welchen Gründen befreit und welche Erzeugungsträger sollten nach Auffassung der Landesregierung vom Netzentgelt aus welchen Gründen befreit werden (seit dem Jahr 2017 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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