Der Fragenkatalog soll Windhöffigkeit, Referenzertrag und Standortgüte in Thüringen klären.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche (durchschnittliche) Windhöffigkeit und Standortgüte sind beziehungsweise welcher Referenzertrag ist an den jeweiligen Windvorranggebieten beziehungsweise an den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen gegeben?
2. Wann und aus welchem Anlass wurden Windhöffigkeit, Standortgüte und Referenzertrag das letzte Mal von wem in welchen Windvorranggebieten (oder an den einzelnen Standorten) gemessen?
3. Welche Windvorranggebiete ergaben dabei nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder vorliegender Potentialstudie Ergebnisse, die eine mangelnde Wirtschaftlichkeit aufzeigten?
4. Falls in diesen Windvorranggebieten (siehe Frage 3) Windkraftanlagen genehmigt und/oder gebaut wurden, anhand welcher Kriterien geschah dies trotz fehlender Wirtschaftlichkeit?
5. Welche Windhöffigkeit, welche Standortgüte und welcher Referenzertrag werden nach dem aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz beziehungsweise wurden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, der „Windpotentialstudie für die vier Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen“ im Jahr 2016 und nach der „Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Wind“ im Jahr 2021 als wirtschaftlich angesehen?
6. Wurden Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz hinsichtlich Windhöffigkeit, Standortgüte und Referenzertrag auf Initiative der Landesregierung vorgenommen und wenn ja, wann und durch welche Initiativen?
7. Gibt es seitens des Landes oder des Bundes zeitliche Vorgaben für das Messen der Windhöffigkeit, der Standortgüte und des Referenzertrags von Windvorranggebieten, das heißt vorgeschriebene periodische Messungen dieser Kriterien und/oder einen Maximalzeitraum zwischen den periodischen Messungen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wurde der Zeitraum seit dem Jahr 2015 in Thüringen eingehalten und wenn nicht, wo und warum nicht?      8. Gibt es seitens des Landes oder des Bundes zeitliche Vorgaben für das Messen der Windhöffigkeit, der Standortgüte und des Referenzertrags hinsichtlich geplanter Anlagen, das heißt, dass eine Messung innerhalb eines bestimmten Maximalzeitraums vor Beantragung, Genehmigung oder Bau von Windkraftanlagen erfolgen muss? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wurde dieser Zeitraum seit dem Jahr 2015 in Thüringen eingehalten und wenn nicht, wo und warum nicht?
9. Wie ist die (durchschnittliche) Windhöffigkeit, Standortgüte und der Referenzertrag in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern und würde die Landesregierung den Freistaat als diesbezüglich prädestiniert für die Windkraftindustrie bezeichnen (bitte begründen)?
10.Würden in den derzeit ausgewiesenen Windvorranggebieten durch periodische Messung der Windhöffigkeit, der Standortgüte und des
Referenzertrags signifikante Veränderungen zu vorherigen Messungen festgestellt, welche Folgen hätte dies für die Windvorranggebiete oder genehmigte/gebaute Windkraftanlagen? Wenn es keine Folgen hätte, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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