Das Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ fördert die Entwicklung, Erprobung und Durchführung von Konzepten zur Beschäftigungsförderung oder zur beruflichen Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen. Es sollen die beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessert sowie Anreize für eine längerfristige Beschäftigung benachteiligter Personen geschaffen und die Nachhaltigkeit nach erfolgter Vermittlung in Beschäftigung verbessert werden. Die Fördermaßnahmen sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 der Thüringer Landeshaushaltsordnung einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) durch die Bewilligungsbehörde zu unterziehen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Teilnehmer haben seit Beginn der Förderung teilgenommen (Darstellung bitte pro Jahr, zugehöriger Fördersumme und Zielgruppenzugehörigkeit der geförderten Personen)?
2. Wie viele Praktika wurden insgesamt in welchen Bereichen und mit welcher Dauer seit Beginn der Förderung durchgeführt, wie viele davon wurden ordnungsgemäß und wie viele vorzeitig beendet (Angabe pro Jahr)?
3. Wie viele Teilnehmer haben insgesamt seit Beginn der Förderung an Sprachkursen teilgenommen und wie viele Teilnehmer konnten ein Sprachzertifikat erreichen (Darstellung bitte pro Jahr und Zertifikatsstufe)?
4. Wie viele Teilnehmer konnten insgesamt seit Beginn der Förderung in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden, wie viele sind dort auch nach Ende der Förderung verblieben und wie viele Personen haben das Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet (Darstellung bitte pro Jahr)?
5. Wie viele Teilnehmer haben insgesamt seit Beginn der Förderung weitere soziale Unterstützungsangebote erhalten (zum Beispiel sozialpädagogische Beratungen, Unterstützung bei der Wohnsituation, Erziehungsfragen et cetera [Angabe bitte pro Jahr und Unterstützungsbereich])?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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