Verschiedenen Medienberichten zufolge gibt es Probleme bei der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge. Auch der Rechtskreiswechsel seit dem 1. Juni 2022 für ukrainische Flüchtlinge wirft Fragen auf.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele ukrainische Flüchtlinge erwartet die Landesregierung in den kommenden Monaten?
2. Welche Größenordnungen liegen den Planungen für die Unterbringung und Versorgung über konkret welche Zeiträume zugrunde?
3. Werden nach Kenntnis der Landesregierung zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine Mietverträge zwischen
der Stadt Erfurt beziehungsweise der Stadt Jena und Wohnungsbaugesellschaften beziehungsweise -genossenschaften abgeschlossen? Falls ja,
a) wie viele Mietverträge sind aktuell zu diesem Zweck zustande gekommen (bitte Anzahl und Größe der Wohnungen, Anzahl der Bewohner und Kosten, getrennt nach Bundes- und Landesmitteln pro Monat und Stadt angeben);
b) für welchen Zeitraum werden diese Mietverträge abgeschlossen;
c) wie viele Mietverträge sollen darüber hinaus für welchen Zeitraum abgeschlossen werden und wie hoch sind die eigenen Haushaltsmittel, die dafür zur Verfügung stehen;
d) inwieweit stellt die Landesregierung sicher, dass es auf dem Erfurter und Jenaer Wohnungsmarkt zu keinem Verdrängungswettbewerb von anderen Bevölkerungsgruppen kommt?
4. Welche sonstigen Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine werden derzeit in Erfurt und Jena genutzt (bitte die Art der Unterbringung, die Anzahl der jeweils untergebrachten Personen und die Kosten, getrennt nach Bundes- und Landesmitteln pro Unterbringungsart nennen)?
5. Welche sonstigen Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine sind zukünftig in welcher Größenordnung in Erfurt und Jena geplant (bitte die Art der Unterbringung, die Anzahl der jeweils unterzubringenden Personen und die Kosten, getrennt nach Bundes- und Landesmitteln pro Unterbringungsart nennen)? 6. An welchen Stellen im Haushalt wird die Landesregierung Einsparungen vornehmen, um die Kosten des Landes bei der Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnraum auszugleichen?
7. Welche Leistungen beziehen Rentner aus der Ukraine, die einen Rentenbezug in der Ukraine nachweisen und welche Leistungen beziehen Rentner aus der Ukraine, die ihren Rentenbezug nicht nachweisen (bitte unter Angabe von Begründungen)?
8. Wie hoch sind insgesamt die Kosten für den Freistaat Thüringen für die aufgenommenen ukrainischen Flüchtlinge für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und wie hoch war
der „freiwillige Zuschuss“?
9. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung in Thüringen und auf Bundesebene, um die Sozialsysteme angesichts der Massenzuwanderung zu sichern und weiterzuentwickeln?

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