Mit Drucksache 7/6151 vom 5. August 2022 hat die Landesregierung die Kleine Anfrage 7/3507 vom 22. Juni 2022 beantwortet. Soweit in der Antwort der Landesregierung ausgeführt wird, dass für Anstalten, Gesellschaften und Stiftungen des Freistaates Thüringen Beraterverträge nicht durch die Ministerien abgeschlossen wurden und es sich bei ihnen um unabhängige Rechtspersonen handelt, ist jedoch das jeweilige Ministerium Aufsichtsbehörde über diese. Bei Landesgesellschaften ist der Freistaat Thüringen unmittelbarer beziehungsweise mittelbarer Eigentümer derselben. Damit sind den zuständigen Ministerien auch Beraterverträge dieser Anstalten (zum Beispiel Landesforstanstalt „ThüringenForst“, Thüringer Aufbaubank, Thüringer Fernwasserversorgung,
Studierendenwerk Thüringen), Gesellschaften (zum Beispiel Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH) und Stiftungen (zum Beispiel Thüringer Ehrenamtsstiftung) zugänglich.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Verträge haben die unter Aufsicht der Landesregierung stehenden Anstalten, Gesellschaften und Stiftungen seit dem 1. Oktober 2014 mit welchen externen Dritten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen (bitte nach Anstalten, Gesellschaften und Stiftungen sowie Höhe des Auftragsvolumens, der Vertragsdauer, Benennung von Auftragszweck und Auftragnehmer – getrennt nach Haushaltsjahren ausweisen)?
2. Aus welchen Sach- und Rechtsgründen konnten die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Frage 1 nicht von den Anstalten, Gesellschaften und Stiftungen oder ihren Aufsichts- und Beteiligungsverwaltungsbehörden selbst erbracht werden (bitte nach jeweiligem Sach- und Rechtsgrund, Anstalten, Gesellschaften und Stiftungen – getrennt nach Haushaltsjahren ausweisen)?