Der Fragenkatalog soll unter anderem klären, warum die Stelle einer/eines Tierschutzbeauftragten für Thüringen bisher nicht existiert. Die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz hatte diese Stelle laut Pressebericht als Reaktion auf das Sterben von Mastschweinen gefordert.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Gründe liegen vor, warum die Stelle eines/einer Tierschutzbeauftragten bisher nicht in Thüringen verwirklicht wurde?
2. Welchem Ministerium oder welchen Ministerien wäre diese Stelle zugeordnet?
3. Wann gab es innerhalb der Landesregierung/innerhalb der Ministerien Gespräche zur Verwirklichung dieser Stelle mit welchem Ergebnis?
4. Wie wäre diese Stelle haushaltärisch ausgeschrieben/abgebildet?
5. Welche konkreten Aufgaben hätte diese Stelle?
6. Wie könnte diese Stelle etwa im Hinblick auf die publik gewordenen Tode von Mastschweinen in einem Nordhäuser Betrieb im Vorfeld oder im Nachgang wirken?
7. Wie würde diese Stelle besetzt werden, im Hinblick auf die Personenauswahl, die Kompetenz und das entsprechende Aufgabenfeld?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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