Im Entwurf zum Landeshaushaltsplan 2023, Einzelplan 08 Kapitel 0811 Titel 538 01 „Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen/Ärztliche Gutachten“ und Titel 681 73 „Laufende und einmalige Leistungen“ sind hohe Ausgaben für die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vorgesehen.
Nach meiner Kenntnis wurde in Titel 538 01 der Anstieg des Ansatzes im Landeshaushalt 2022 gegenüber dem Ist des Jahres 2021 mit der
Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, steigenden Ausgaben für Leistungen in Traumaambulanzen und verbesserten Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Entschädigung) ab 1. Januar 2021 begründet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der Opfer von Gewalttaten, für die Mittel aus Kapitel 08 11 Titel 538 01 und Titel 681 73 aufgewendet werden (bitte die Anzahl der Gewaltopfer nach Geschlecht und pro Titel angeben für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022)?
2. Wie ist der Zugang von Gewaltopfern zu finanziellen Mitteln zur Bewältigung der erlittenen Traumata und Schäden geregelt?