In Deutschland seien nach Aussage von Presseartikeln Ladesäulen für E-Autos nicht geeicht.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele (öffentliche) Ladesäulen für E-Autos sind aktuell in Thüringen nicht geeicht?
2. Wie viele Ladesäulenbetreiber sind betroffen?
3. Wie viele dieser Säulen sind Schnellladesäulen und wie viele Normalladesäulen?
4. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass Ladesäulen ohne Eichung in Betrieb sind, gab es diesbezüglich Kontakt mit den zuständigen Behörden oder den Ladesäulenbetreibern und wenn ja, wann?
5. Wurde seitens der Landesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden eine Duldung für nicht eichrechtskonforme Ladesäulen ausgesprochen, wenn ja, wann und warum?
6. Was sind nach Kenntnis der Landesregierung die Ursachen dafür, dass Ladesäulen nicht geeicht sind und welche der Ursachen fallen in den Handlungsbereich von Thüringer Behörden/Verwaltungen und Ministerien?
7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass nicht geeichte Ladesäulen in Betrieb sind und welche Gefahr ist durch ungeeichte Ladesäulen unter Umständen gegeben?
8. Gegen welche Landes-, Bundes- oder EU-Gesetze respektive gegen welche Verordnungen wird bei einer fehlenden Eichung verstoßen?
9. Wurde eine nicht erfolgte Eichung beziehungsweise der Betrieb von Ladesäulen ohne Eichung in Thüringen geahndet, wenn ja, wie oft, wann und wie?
10.Bis wann sind nach Kenntnis der Landesregierung alle (öffentlichen) Ladesäulen in Thüringen geeicht respektive bis wann zu eichen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge