Nach einem Online-Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks vom 20. August 2022 wird der Fluss Werra durch Müllteppiche belastet.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Belastung der Thüringer Fließ- und Stillgewässer und speziell über die Belastung der Werra durch Abfälle vor?
2. Welche Abfallmengen in Kilogramm wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die entsprechenden Gewässerunterhaltungspflichtigen aus den jeweiligen Fließ- und Stillgewässern welcher Ordnung beseitigt (bitte nach Jahresscheiben, Landkreisen/kreisfreien Städten, Standort/Still- oder Fließgewässer, Ordnung und Abfallart aufschlüsseln)?
3. Welche Kosten sind den Gewässerunterhaltungspflichtigen nach Kenntnis der Landesregierung dadurch (siehe Frage 2) entstanden
(bitte nach Jahresscheiben und Gewässer aufschlüsseln)?
4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung dahin gehend, ob die zuständigen Gewässerunterhaltungspflichtigen personell so aufgestellt sind, dass sie die Problematik der Abfallbelastung der Fließ-und Stillgewässer (zeitnah) bearbeiten können?
5. Wie gestaltet sich die Suche nach den Verursachern, das heißt, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2012 wurden Verursacher ausfindig gemacht, welche strafrechtlichen oder anderen Konsequenzen hatte dies für sie (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Verursacher vor (Privatperson, Unternehmen et cetera)? Liegen nach Kenntnis der Landesregierung den Gewässerunterhaltungspflichtigen Informationen über die Verursacher vor und wenn ja, welche Angaben kann die Landesregierung hierzu machen?
7. Inwieweit unterstützt das Land die Gewässerunterhaltungspflichtigen für Gewässer zweiter Ordnung im Umgang mit der Abfallentsorgung in den Fließ- und Stillgewässern?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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