Das Bundeskriminalamt veröffentlichte am 9. August 2022 einen Bericht zu „Auswirkungen von COVID-19 auf die Kriminalitätslage in Deutschland“.

Ich frage die Landesregierung:
1. Bestätigt die Landesregierung den vom Bundeskriminalamt beschrieben Effekt, dass insbesondere in Monaten mit steigenden beziehungsweise hohen Infektionszahlen die Anzahl begangener Straftaten in vielen Deliktsbereichen niedriger war, auch für den Freistaat Thüringen und wie wird die Einschätzung seitens der Landesregierung begründet?
2. Haben im Freistaat Thüringen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu einem Rückgang der Mobilität in der Bevölkerung und zu einem vermehrten Aufenthalt im häuslichen Umfeld geführt, was nach Ansicht des Bundeskriminalamts mögliche Erklärungsansätze für einen Rückgang der Fallzahlen in den Deliktsbereichen des Wohnungseinbruchdiebstahls, Ladendiebstahls oder Taschendiebstahls darstellt und wie wird diese Einschätzung seitens der Landesregierung begründet?
3. Hat eine durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung der Gesellschaft im Freistaat Thüringen zu einem Anstieg der Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und sexuellen Missbrauch von Kindern geführt und wie wird diese Einschätzung seitens der Landesregierung begründet?
4. Hat eine durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung der Gesellschaft im Freistaat Thüringen zu einem Anstieg von Straftaten unter Nutzung des Internets als Tatmittel geführt und wie wird diese Einschätzung seitens der Landesregierung begründet?
5. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den vorgenannten Änderungen der Kriminalitätslage im Freistaat Thüringen gezogen und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin mit welchem Ziel und Aufwand eingeleitet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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