Der Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei beschreibt, dass das Thüringer Finanzministerium Polizisten und Lehrern nur geringe Chancen bezüglich der Anerkennung von Dienstunfällen aufgrund einer SARSCoV-2-Infektion in Aussicht stellt. Grundlage dafür ist die Feststellung, dass das Tätigkeitsfeld von Polizeibeamten (und demnach auch Lehrern) nicht von der angewandten Definition für eine Berufskrankheit erfasst ist und der Ort der Infektion nicht sicher nachweisbar sei.
Weiter berichtet der Hauptpersonalrat, dass sich die Polizeibeamten aufgrund dieser Definitionsanwendung im Fall von Corona allein gelassen fühlen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Polizeibeamte und wie viele Lehrer haben sich seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie während der Dienstausübung mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert?
2. Wie viele dieser Infektionen wurden als Dienstunfall anerkannt, wie viele sind diesbezüglich noch nicht entschieden und in wie vielen Fällen wurde die Anerkennung als Dienstunfall durch den Dienstherrn abgelehnt?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund der Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 während der Dienstausübung aktuell und wie wird dies begründet (gegebenenfalls bei unterschiedlichen Standpunkten getrennt nach Ressorts und in Anlehnung an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2003 [vergleiche Drucksache 7/3362])?
4. Woraus resultiert die offenbar unterschiedliche Auffassung zur Anerkennung einer SARS-CoV-2-Infektion als Dienstunfall seitens des Thüringer Finanzministeriums – allein nach Nummer 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung bei Infektionskrankheiten – und den umfangreichen Ausführungen zur Anerkennung von in Rede stehenden Dienstunfällen in der Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 7/2003 (vergleiche Drucksache 7/3362)?
5. Wie bewertet die Landesregierung die vom Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei geschilderte niedrige Anerkennungsquote von Dienstunfällen bei Polizeibeamten und Lehrern?

6. Negiert die Landesregierung die Möglichkeit der Ansteckung von Polizeibeamten und Lehrern im täglichen Dienstgeschehen (außerhalb
des Polizeiärztlichen Dienstes) oder wie ist es zu erklären, dass bisher offenbar lediglich zwei Infektionen von Personen, die im Polizeiärztlichen Dienst arbeiten, anerkannt wurden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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