In einem Medienbericht am 19. August 2022 schreibt eine in Thüringen erscheinende Tageszeitung: „Ebenso ist es kein Zufall, dass die Corona-Proteste schließlich so radikal wurden, dass beispielsweise im April 2021 selbst – dem äußeren Erscheinungsbild nach aus der bürgerlichen
Mitte kommende und in der Lebensmitte stehende – Frauen in Schmalkalden Polizisten angegriffen haben. Sie fühlten sich offenbar zu dieser Gewalt legitimiert, hielten ihr Vorgehen nicht für kriminell, sondern offenbar für eine Art Widerstand, der von solchen Gruppen oft im Munde geführt wird.“
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche als Corona-Proteste zu bezeichnenden Versammlungen fanden nach Kenntnis der Landesregierung im April 2021 in Schmalkalden statt (Datum, Dauer der Versammlung, Anmeldungsstatus der Versammlung, Teilnehmeranzahl, Friedlichkeit der Versammlung, Anzahl jeweils teilnehmender Personenpotentiale mit extremistischem Hintergrund)?
2. Auf welchen Sachverhalt bezieht sich die Tageszeitung und was ist konkret zu diesem Sachverhalt im April 2021 in Schmalkalden vorgefallen (detaillierte anonymisierte Sachverhaltsbeschreibung)?
3. Wie viele Personen (männlich oder weiblich) haben in diesem Sachzusammenhang mit welchem konkreten strafbaren Vorgehen wie viele Polizeibeamte angegriffen?
4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden auf Grundlage welcher Delikte in diesem Sachzusammenhang gegen wie viele Tatverdächtige eingeleitet?
5. Welche der Delikte wurden als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft und welchen jeweiligen Phänomenbereichen zugeordnet (Delikte und Anzahl pro Phänomenbereich)?
6. Welche Ergebnisse ergaben sich aus den Ermittlungen und dem anschließenden juristischen Verfahren (Strafmaße)?
7. Welche Motivlage liegt dem von der Tageszeitung geschilderten Sachverhalt zugrunde?

8. Bestätigen die Ermittlungsergebnisse oder die anschießenden juristischen Verfahren die von der Tageszeitung dargestellte Annahme eines legitimen Verhaltens für die Ausübung von Gewalt?
9. Bewertet die Landesregierung den von der Tageszeitung geschilderten Sachzusammenhang tatsächlich ebenfalls als gewalttätiges
Vorgehen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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