Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Diebstahls von Fahrrädern gab es in den vergangenen fünf Jahren im Kyffhäuserkreis (Gliederung in Jahresscheiben und nach Tatörtlichkeit)?
2. Wie viele Tatverdächtige wurden im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren festgestellt (unter Beibehaltung der bisherigen Gliederung: Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit)?
3. Entspricht die Anzahl der Ermittlungsverfahren in den vergangenen fünf Jahren der Anzahl der im Kyffhäuserkreis gestohlenen Fahrräder und wenn nicht, wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung die tatsächliche Anzahl der gestohlenen Fahrräder, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens waren?
4. Gibt es herausragende Fälle des Fahrraddiebstahls (beispielsweise hohe Anzahl gestohlener Fahrräder bei einer oder mehreren Diebstahlshandlungen, gegebenenfalls unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Personen) im Kyffhäuserkreis und falls ja, was ist vorgefallen?
5. Wie entwickelte sich die dazu gehörige Aufklärungsquote in den vergangenen fünf Jahren?
6. Wie schätzt die Landesregierung die Gesamtsituation und Entwicklung von Fahrraddiebstählen im Kyffhäuserkreis ein und wie stellt sich die Anzahl im Vergleich mit anderen Landkreisen in Thüringen dar?
7. Stellt der Diebstahl von Fahrrädern einen polizeilichen Schwerpunkt im Kyffhäuserkreis dar und falls ja, wie wird dieser bearbeitet?
8. Gibt es im Kyffhäuserkreis herausragende Orte, an denen besonders viele Fahrräder gestohlen werden?
9. Arbeitet die Landesregierung in diesem Sachzusammenhang präventiv mit der Verwaltung des Landkreises Kyffhäuserkreises zusammen und falls ja, wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit konkret?
10.Gibt es eine Zunahme des Diebstahls von Fahrrädern mit Elektrounterstützung und falls ja, wie ist diese erklärbar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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