Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang fanden seit März 2020 geltende Rahmendienstzeiten für Bedienstete der Landesverwaltung keine Anwendung (bitte Gliederung nach Ressort)?
2. Wie viele Anträge auf Zusatzurlaub für Nachtdienste wurden seit dem Jahr 2020 monatlich je Ressort aufgrund von Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr gestellt, genehmigt und abgelehnt? Wie viele davon beruhten auf einer entsprechenden Anforderung des Dienstherrn und wie viele erfolgten freiwillig, das heißt im Rahmen von flexiblen Arbeitszeiten selbstbestimmt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr unter Nutzung der sogenannten „Regelungslücke“ im Bereich flexibler
Arbeitszeit, die mit der geplanten Neufassung der Thüringer Urlaubsverordnung für Beamte nun geschlossen werden soll?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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