Nach einer Meldung des zuständigen Thüringer Ministeriums vom 12.August 2022 wurden erneut Wolf-Hund-Hybriden in Thüringen nachgewiesen. Im Zusammenhang mit dieser Meldung und im Anschluss zur Kleinen Anfrage 7/1967 und der Antwort in Drrucksache 7/3351 ergeben sich Nachfragen zum Thema.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Wolf-Hund-Hybriden wurden seit dem Jahr 2012 auf welche Weise (Fotofallen et cetera) nachgewiesen, wie viele dieser Mischlinge wurden warum letal/nicht letal entnommen und wie viele kamen in Tierauffangstationen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Von wie vielen Hybriden, die nicht letal entnommen wurden, ist aktuell auszugehen?
3. Welche konkreten Anläufe erfolgen bei der nicht letalen und letalen Entnahme (hinsichtlich Dokumentation, Verwaltung, Ausübung et cetera)?
4. Wer kommt für den Fall der Aufnahme in Auffangstationen für die entstehenden Kosten auf und welche Kosten sind seit dem Jahr 2012 entstanden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5. Welche Thüringer Einrichtungen kommen für diese Aufnahme warum in Frage?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass laut dem von Bund und Ländern erarbeiteten Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen die nicht letale Entnahme und dauerhafte Unterbringung freilebend aufgewachsener Wölfe und Hybriden in einem Gehege aus Tierschutzsicht längstens bis zum Alter von drei Monaten vertretbar ist?
7. Ab welchem Alter kann festgestellt werden, dass es sich um Wolfshybride handelt?
8. Welche Alternativen zur Altersfeststellung gäbe es nach Auffassung der Landesregierung zur Festlegung von den oben genannten drei
Monaten und warum? Inwieweit ist es der Landesregierung gegebenenfalls dennoch möglich oder was wurde gegebenenfalls unternommen, um hiervon im Einzelfall abzuweichen und nicht letale Entnahmen zu ermöglichen?

9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob seit dem Jahr 2012 Mischlinge nicht letal oder letal durch Personen ohne
Genehmigung entnommen wurden?
10.Welche Vor- und welche Nachteile haben nicht letale und letale Entnahmen aus Sicht der Landesregierung im Hinblick auf den Wolfsbestand und den Schutz möglicher Beutetiere?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge