Bezüglich des Anschlags auf 15 Polizeifahrzeuge bei einem Autohaus in Erfurt Ende September 2013 beginnt im September 2022 der Prozess
gegen einen dreißigjährigen Tatverdächtigen.

Ich frage die Landesregierung:
Wird die Tat seitens der Polizei nach wie vor als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft oder haben sich im Ergebnis der Ermittlungen Hinweise ergeben, dass es sich um Allgemeinkriminalität handelt? Falls eine politische Motivation vorliegt, welchem Phänomenbereich wurde sie zugeordnet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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