Laut Medienberichten zahlen die Gaskunden der Thüringer Energie AG (TEAG) seit dem 1. August 2022 einen mehr als doppelt so hohen Preis wie vorher. Andere Versorger haben die Preise ebenfalls stark angehoben. Besonders hart trifft es Bezieher von Fernwärme, wo sich die Preise teilweise vervierfacht haben. Neukunden müssen mit horrenden Preisen rechnen. Ab Oktober müssen Unternehmen und Haushalte zusätzlich die Gas-Umlage leisten. Die Thüringer Verbraucherzentrale kritisierte, dass die Kartellbehörde nicht ausreichend kontrolliere. Die Preisunterschiede zwischen den Regionen seien zu groß und würden weiterwachsen. Der Markt sei ausgehebelt. Energieversorger begründen die Preissteigerungen mit den teureren Einkaufspreisen für Gas, obwohl diese
meist durch langfristige Verträge mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren festgesetzt seien, so die Verbraucherzentrale.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Energieversorgungsunternehmen sind in Thüringen in welchen Regionen tätig und wie haben diese jeweils ihre Verbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten sechs Monaten mit welcher Begründung angehoben und welche Preisanhebungen wurden jeweils für die Zukunft angekündigt?
2. Wie haben sich die Gaspreise für private Kunden in den einzelnen Landkreisen und Gemeinden nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten sechs Monaten verändert?
3. Wie haben sich die tatsächlichen Gas-Einkaufspreise für die in Thüringen tätigen Energieversorgungsunternehmen unter Berücksichtigung eventuell langfristig bestehender Verträge nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten sechs Monaten verändert?
4. Welche Kontrollen und/oder Maßnahmen mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen hat die Landeskartellbehörde bei Energieversorgungsunternehmen in den letzten sechs Monaten durchgeführt?
5. Welche Möglichkeiten stehen der Landeskartellbehörde zur Verfügung, um Preiskontrollen bei Energieversorgungsunternehmen durchzuführen, welche Maßnahmen kann die Kartellbehörde ergreifen und wie wurden diese Möglichkeiten bereits ausgeschöpft?

6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung vorgenommen, um die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen transparenter zu gestalten und unlautere Mitnahmeeffekte zu verhindern?
7. Teilt die Landesregierung die Einschätzungen der Thüringer Verbraucherzentrale, dass der Energiemarkt ausgehebelt sei, die Landeskartellbehörden zu wenig kontrollierten, die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen zu intransparent sei und die Politik stärker hinschauen müsse? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
8. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Energieversorger ihre Preissteigerungen mit erhöhten Einkaufspreisen rechtfertigen, obwohl langfristige Verträge in der Branche üblich sind, welche den Einkaufspreis über Jahre festsetzen?

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