Der Projektträger Akzeptanz! e.V. hat in den Jahren 2016 und 2017 Fördergelder des Freistaats Thüringen erhalten, wie etwa aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht (Drucksache 6/6128). Für das Jahr 2017 ist der Verein den Verwendungsnachweis schuldig geblieben, weshalb nach meiner Kenntnis die Fördergeldsumme in Höhe von 131.376,82 Euro vom Freistaat zurückgefordert wurde.
Der Verein hat Insolvenz angemeldet und befindet sich seit dem Jahr 2019 im laufenden Verfahren. Da der Freistaat ausweislich der Aussage der Landesregierung die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat, hat sie Einblick in das Gläubigerinformationssystem des Insolvenzverwalters.

Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung aus eigenen Ermittlungen heraus oder aus den Unterlagen im Gläubigerinformationssystem Kenntnisse darüber, ob und wie die ausgereichten Fördergelder verwendet wurden beziehungsweise was davon (gegebenenfalls in Form von Investitionsgütern) Insolvenzmasse wurde? Wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
2. Geht aus den im Gläubigerinformationssystem zugänglichen Unterlagen hervor, ob der Insolvenzverwalter Anfechtungsgründe nach den §§ 129 ff. Insolvenzordnung sieht und gegen wen?
3. Liegen der Landesregierung bereits (Zwischen-)Berichte des Insolvenzverwalters vor? Mit welcher Quote aus dem Insolvenzverfahren kann der Freistaat laut (Zwischen-)Bericht des Insolvenzverwalters rechnen (bitte etwaige [Zwischen-]Berichte des Insolvenzverwalters als Anlagen der Antwort auf diese Kleine Anfrage beifügen)?
4. Ist im Hinblick auf die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder eines Vereins bereits ein Zahlungsbescheid an die Personen aus dem Vorstand des Vereins Akzeptanz! e.V. ergangen und wenn nein, warum nicht?
5. Wenn die Frage 4 bejaht wird: Wie ist der Stand dieses Verfahrens?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

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