Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3182 in der Drucksache 7/6067 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wieso beauftragt die Stadt Apolda „zur Unterstützung der Polizei“ seit dem Jahr 2021 und auch weiterhin ein Sicherheitsunternehmen (siehe die Antwort zu Frage 10)?
2. Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahme in Bezug auf die innere Sicherheit in Apolda hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahme sowie der Wirkung einer solchen Maßnahme in der Öffentlichkeit?
3. Ist die örtlich zuständige Landespolizeiinspektion aufgrund eines personellen Fehlbestands von über 22 Prozent zum 1. Januar 2022 selbst nicht ausreichend imstande die Sicherheitslage in Apolda zu gewährleisten?
4. Wie bewertet die Landesregierung Informationen aus der Stadtverwaltung, dass die Polizeiinspektion Apolda personell völlig unzureichend besetzt sei?
5. Wieso beauftragt die Stadt Apolda seit dem Jahr 2021 ein Sicherheitsunternehmen mit der Bestreifung der Herressener Promenade, wenn es dort laut der Antwort auf Frage 1 lediglich „mitunter zu Ruhestörungen, vor allem während der Nachtzeit“, kommt?
6. Welche weiteren Aufgaben, neben der Bestreifung der Herressener Promenade, übernimmt der Sicherheitsdienst nach Kenntnis der Landesregierung im Stadtgebiet und welche dieser Aufgaben sind originär polizeiliche Aufgaben?
7. Wie agiert der Sicherheitsdienst im Falle der Ausübung hoheitlicher
Aufgaben? Welche Absprachen oder Verhaltensweisen sowie Vorgaben von Seiten der Landesebene gibt es diesbezüglich?
8. Welche der in den Antworten zu den Fragen 6 und 8 aufgeführten Einsätze beziehungsweise Ruhestörungen waren nach Kenntnis der Landesregierung Grundlage der Entscheidung, „ein Sicherheitsunternehmen mit der Bestreifung der Herressener Promenade“ zu beauftragen?

9. Welche Staatsangehörigkeiten haben die ursächlich Beteiligten zu den in den Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 genannten Einsätzen, Delikten und Ruhestörungen (bitte jährliche Gliederung nach Anlass)?
10.Von wie vielen Personen der Polizei, der Stadtverwaltung und des Sicherheitsunternehmens wurden die in den Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 genannten Einsätze, Delikte und Ruhestörungen bearbeitet (bitte jährliche Gliederung nach Anlass und jeweiligem Personalansatz)?
11.Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für die Beauftragung des Sicherheitsunternehmens in der Herressener Promenade und gegebenenfalls weiterer Sicherheitsunternehmen und wer trägt diese Kosten in welchem Umfang (bitte Gliederung in Jahresscheiben)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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