In einem Pressebericht des Freien Worts (Ausgabe Suhl) vom 27. August 2022 wird thematisiert, dass nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben werden können, wenn Grundstückseigentümer Bohrungen und Vermessungen für die SüdlinkTrasse ablehnen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Grundstückseigentümer haben nach Kenntnis der Landesregierung ein Betretungsverbot gegen geplante Bohrungen, Vermessungen et cetera ausgesprochen?
2. Wie viele dieser Grundstückseigentümer haben nach Kenntnis der Landesregierung eine Duldungsanordnung von der Bundesnetzagentur wann erhalten?
3. Wie viele dieser Grundstückseigentümer haben auch nach der Duldungsanordnung ein Betretungsverbot ausgesprochen beziehungsweise haben ihr Verbot aufrechterhalten?
4. Wie viele Grundstückseigentümer wurden nach Kenntnis der Landesregierung informiert, dass seit dem 29. Juli 2022 mit der Duldungsanordnung Gebühren und Auslagen erhoben werden?
5. Gegen wie viele Grundstückseigentümer wurden wann Gebühren und Auslagen in welcher Höhe erhoben?
6. Bei wie vielen Grundstückseigentümern war die Erhebung von Gebühren und Auslagen in welcher Höhe bereits mit der Duldungsanordnung der Fall (das heißt nach dem 29. Juli 2022)?
7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen beziehungsweise Zwangsgeldern für Grundstückseigentümer bei Ablehnung von Bohrungen, Vermessungen et cetera für Südlink auf ihrem Grundstück und warum?

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