Der akute Lehrermangel an Thüringer Schulen stellt eine enorme Belastung für Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitungen dar. Dem Fragesteller kommt immer öfter zu Ohren, dass werdende Mütter im Thüringer Schuldienst bei Meldung der Schwangerschaft an die Schulleitung unmittelbar vom Schuldienst befreit werden und ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen bekommen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wird mit werdenden Müttern im Thüringer Schuldienst verfahren (bitte unter Angabe einer gesetzlichen Regelung)?
2. Wie viele werdende Mütter waren zum Schuljahresbeginn (Stichtag: 29. August 2022) per Beschäftigungsverbot aufgrund ihrer Schwangerschaft vom Schulunterricht befreit worden (bitte unter Angabe von Name und Ort der Schule sowie Schulamt)?
3. Bei wie vielen von den in Frage 2 erfragten werdenden Müttern im Thüringer Schuldienst wurde das Beschäftigungsverbot vor der gesetzlichen Mutterschutzfrist erteilt (bitte unter Angabe von Name und Ort der Schule sowie Schulamt)?
4. Wie viele Wochenstunden fallen an den betroffenen Schulen aus, weil werdenden Müttern per Beschäftigungsverbot der Schulunterricht untersagt wird (bitte unter Angabe von Name und Ort der Schule, Anzahl ausfallender Wochenstunden je betroffener Schule und Klassenstufe)?
5. Wie viele Unterrichtsstunden werden im Schuljahr 2022/2023 prognostisch unter Heranziehung der Erfahrungswerte aus den vorangegangenen Schuljahren an Thüringer Schulen ausfallen, weil werdenden Müttern im Thüringer Schuldienst frühzeitig Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird?
6. Trifft es zu, dass in Thüringen werdende Mütter sofort vom Thüringer Schuldienst ausgeschlossen werden, obwohl der gesetzliche Mutterschutz noch nicht greift und sie somit als Lehrerinnen dem Thüringer Schuldienst noch längere Zeit zur Verfügung stehen könnten und wenn ja, weshalb?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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