Die Thüringer Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise führen beziehungsweise führten aufgrund der Energieverknappung und -verteuerung neben und vor den in der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) genannten pflichtigen Maßnahmen in Einzelfällen auch weitere Aktivitäten durch, um Energie einzusparen. So auch bei kommunalen Sportanlagen, die mitunter auch den dortigen Training-sund Wettkampfbetrieb einschränken.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Gibt es seitens der Landesregierung für Gemeinden, Gemeindeverbände, Städte und Landkreise konkrete Handlungsempfehlungen für Energiesparmaßnahmen im kommunalen Bereich und wenn ja, seit wann werden gegebenenfalls welche konkreten Hilfen gewährt?
2. Wenn nein, warum nicht und ist eine solche Unterstützung beabsichtigt, wenn ja, wann und in welcher Form?
3. Sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Städte oder Landkreise mit dem Ersuchen um Unterstützung beim Energiesparen und Abwendung von Energiekosten an die Landesregierung herangetreten, wenn ja, wann und welche Kommune?
4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die im Jahr 2022 respektive zusätzlich zur Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung erfolgten Energieeinsparungen welcher Gemeinden, Gemeindeverbände, Städte und Landkreise etwa bei Sportanlagen, öffentlicher Beleuchtung, Schwimmhallen oder Verwaltungen vor?
5. Welche Energiesparmaßnahmen gibt es auf kommunaler Ebene mit welcher möglichen Einsparquote?

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