Einer Presseveröffentlichung der Tageszeitung Thüringer Allgemeine, Region Mühlhausen, vom 3. September 2022 ist zu entnehmen, dass
eine Brücke der K 504 im Gebiet des Ortsteils Zella der Gemeinde Anrode im Unstrut-Hainich-Kreis ab Ende Oktober 2022 beginnend saniert
werden soll und nicht bekannt ist, ob die Baumaßnahme bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden kann. Der Unstrut-Hainich-Kreis
ist nach § 43 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Straßengesetzes Straßenbaulastträger für die in seinem Landkreisgebiet gelegenen Kreisstraßen.
Nach dem sich derzeit in der Ausschussberatung befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (Drucksache 7/5766) soll der Ortsteil Zella der Gemeinde Anrode zum 1. Januar 2023 in die Stadt Dingelstädt eingegliedert werden und dabei vom Unstrut-Hainich-Kreis in den Landkreis Eichsfeld wechseln, was unter Umständen auch Auswirkungen auf die Finanzierung der vorstehend genannten Brückensanierung haben kann.
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 118
Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die Landkreise in Thüringen und das Thüringer Ministerium für
Infrastruktur und Landwirtschaft nach § 46 Abs. 1 und § 48 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz oberste Straßenbau- und -aufsichtsbehörde für die in der Straßenbaulast der Landkreise stehenden Straßen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wann ist mit einem Abschluss der Brückensanierung der K 504 im Gebiet des Ortsteils Zella der Gemeinde Anrode im Unstrut-HainichKreis zu rechnen?
2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Brückensanierung nach Frage 1?
3. Wurden für die Brückensanierung nach Frage 1 Zuwendungen des Freistaats Thüringen an den Unstrut-Hainich-Kreis gewährt, wenn ja,
wann und in welcher Höhe? 4. Sofern die Brückensanierung nach Frage 1 nicht bis zum 31. Dezember 2022 mit Schlussrechnungslegung abgeschlossen werden
kann, gelten dann Rechtsnachfolgeregelungen für den Landkreis Eichsfeld, welcher den betreffenden Abschnitt der Kreisstraße künftig übernimmt und wenn ja, welche?
5. Müssen etwaige, künftig vom Landkreis Eichsfeld als möglichem Rechtsnachfolger des Straßenbaulastträgers für den von einem Landkreiswechsel betroffenen Straßenabschnitt der K 504 zu übernehmende Kosten Gegenstand einer Auseinandersetzung zwischen dem Unstrut-Hainich-Kreis und dem Landkreis Eichsfeld nach § 15 des sich in der Ausschussberatung befindlichen Gesetzentwurfes der Thüringer Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (Drucksache 7/5766) sein?
6. Wie wurde bei zum Zeitpunkt des Landkreiswechsels nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen des abgebenden Landkreises im Zuge bisheriger Landkreiswechsel von Thüringer Gemeinden und Städten mit der Kostenlast bislang verfahren?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge