Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3408 (vergleiche Drucksache 7/6099) ergeben sich Nachfragen zur Versammlung.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wurde seitens der zuständigen Versammlungsbehörde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des als Versammlung eingestuften Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt?
a) Falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
b) Falls für diese Versammlung seitens der Versammlungsbehörde keine offizielle Auflösung verfügt wurde, handelte es sich um eine Versammlung, die unter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Artikels 8 Grundgesetz stand?
2. Wurden die 200 Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen?
a) Falls ja, wie und über welchen Zeitraum erfolgte die Aufforderung?
b) Falls ja, welche technischen Hilfsmittel wurden zur Übermittlung dieser Aufforderung in welcher Form genutzt?
c) Wie wurde dies dokumentiert?
d) Welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
e) Welche einzelnen Möglichkeiten zum Entfernen bestanden (genaue Ortsangabe) und wie stellte die Polizei sicher, dass diese nicht blockiert wurden?
3. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übten Personen des sogenannten „rechten Spektrums“ auf diese Versammlung aus, wie dies
von politisch verantwortlichen Personen für derartige Versammlungen immer wieder öffentlich betont wurde und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert?
4. Welche der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge