Die gegenwärtige Gas- und Stromkrise stellt ein hausgemachtes Problem
dar, welches durch die von der EU und Deutschland verhängten Sanktionen gegen Russland und durch fehlerhaftes Krisenmanagement von
Landes- und Bundesregierung einerseits sowie durch die sogenannte
Energiewende andererseits bedingt ist. So erfolgte die Nichtinbetriebnahme von Nord Stream 2 durch eine Entscheidung der Bundesregierung,
während die inzwischen eingetretene Reduktion der russischen Gaslieferungen an Deutschland eine Reaktion Russlands auf Wirtschaftssanktionen darstellt. Ohne russisches Erdgas aber kann die Energieversorgung
Deutschlands auf absehbare Zeit nicht zuverlässig und nicht kostengünstig gewährleistet werden. Die Landesregierung muss sich deshalb zum Wohle der Thüringer Bürger beim Bund dafür einsetzen, Nord Stream 2 in Betrieb zu nehmen, um die Gaskrise zu beenden. Erdgas wird unter anderem zur Herstellung von Strom, zur Beheizung von Gebäuden und als Grundstoff für die chemische Industrie benötigt.
Seine Nutzung ist für Thüringen von großer energiewirtschaftlicher Bedeutung. Den Großteil seines Energiebedarfs muss der Freistaat über Importe decken, wobei ein Drittel davon mit Erdgas abgesichert wird. Die konventionelle Energieerzeugung bleibt im Energiemix des Landes unentbehrlich. Einige Thüringer Stadtwerke nutzen Erdgas zudem zur Verstromung. Kaum eine andere Energiequelle liefert so günstig und flexibel grundlastfähige Energie.
Derzeit steigen die Preise für Gas und Strom in Deutschland und Thüringen wegen der politisch verursachten Gasknappheit und aufgrund der Merit-Order-Regelung immer weiter an. Die Merit-Order bestimmt, dass der Marktpreis für Strom dem teuersten gerade noch akzeptierten Angebotspreis entspricht. Um den Strombedarf in Deutschland zu decken, muss gegenwärtig – auch zur Kompensation weggefallener Stromgewinnung aus Kernkraftwerken – verstärkt Strom von Gaskraftwerken ins Netz eingespeist werden, dessen Erzeugungskosten sich durch den gestiegenen Gaspreis massiv erhöht haben. Die Merit-Order-Regel sorgt daher dafür, dass die extrem hohen Erzeugungskosten der Gasverstromung auch den Marktpreis für Strom aus anderen Quellen bestimmen, deren Erzeugungskosten sich nicht erhöht haben. Stromerzeuger, welche mit „erneuerbaren“ Energiequellen, wie Solar- oder Windkraft arbeiten, streichen deshalb sehr hohe Gewinne auf Kosten der Verbraucher ein, die gezwungen sind, den künstlich überteuerten Strompreis zu zahlen. Gleichzeitig sollen die Verbraucher ab Oktober zusätzlich durch eine Gasumlage belastet werden, während Energiekonzerne, darunter ausländische Unternehmen, Milliardengewinne einstreichen. Die Verfassungsmäßigkeit der Gasumlage in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wird indes angezweifelt.
Diese Ungerechtigkeit der Doppelbelastung der Thüringer Bürger ebenso wie der Thüringer Wirtschaft durch explodierende Gas- und Strompreise und der zusätzlichen Gasumlage gilt es schnellstens zu beenden, um Unternehmensschließungen, gerade bei den energieintensiven Betrieben, steigender Arbeitslosigkeit, Massenarmut und entsprechenden sozialen Verwerfungen entgegenzuwirken. Andernfalls drohen flächendeckende Insolvenzen und eine schwere gesellschaftliche Schieflage. Die Landesregierung muss sich für eine sofortige Aussetzung der Merit-Order, die Rücknahme der geplanten Gasumlage und die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 einsetzen. Die Energiepolitik muss sich zum Wohle des Landes pragmatisch an den gegebenen Realitäten ausrichten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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