Am heutigen Nachmittag fand im Thüringer Landtag ein weiterer Wahlgang zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission statt. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Kandidatin, Nadine Hoffmann, erhielt nicht die notwendige Mehrheit und ist damit – ebenso wie alle weiteren von der AfD-Fraktion seit Beginn der Legislaturperiode vorgeschlagenen Personen – endgültig nicht gewählt. Insgesamt schlug die AfD 23 Personen und damit sämtliche auch frühere Fraktionsmitglieder vor. Es fanden insgesamt 67 Wahlgänge statt. Hierzu äußert sich der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, wie folgt:

„Mit der Ablehnung der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidatin ist eine ordnungsgemäße Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission endgültig gescheitert, wodurch die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz weiterhin keiner demokratisch legitimierten Überwachung mehr unterliegt. Zu keinem Zeitpunkt hat die Landtagsmehrheit einen ernsthaften Versuch unternommen, dem deutlichen Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und sicherzustellen, dass Wahlvorschläge meiner Fraktion nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Der Landtag maßt sich damit in unzulässiger Weise an, zwischen einer genehmen, akzeptierten Opposition, die auch in die Verfassungsschutzkontrolle inkludiert werden darf, einerseits und einer unangenehmen, ungewollten Opposition andererseits zu unterscheiden, die kurzerhand als verfassungsfeindlich eingestuft und von der Kontrolle der Geheimdienste ausgeschlossen wird.“

Im ebenfalls heute im Landtag beratenen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlverfahrens zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission erkennt Braga derweil eine weitere Schwächung der Opposition im Landtag sowie eine weitere Verletzung rechtstaatlicher Grundsätze:

„Das von den rot-rot-grünen Fraktionen eingebrachte und von CDU und FDP unterstützte Gesetz ist nichts anderes als der Versuch, die rechtswidrige Ausgrenzung der AfD durch Änderung der Rechtslage zu legitimieren. Wenn zukünftig lediglich bestimmt werden soll, dass ‚die Opposition‘ im Gremium vertreten sein muss, stellt sich die Frage danach, wer und was nun ‚die Opposition‘ ist. Eine Fraktion, die wie die CDU dem Ministerpräsidenten den Weg in die Staatskanzlei ebnete, die Landesregierung durch Zustimmung zu entscheidenden Gesetzen bewusst im Amt hält und Bemühungen um eine Neuwahl hintertreibt, kann jedenfalls kaum als Opposition bezeichnet und verstanden werden.“