Die Forderung, Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah auszugestalten und in diesem Zusammenhang die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Landesebene
unverzüglich auszusetzen sowie auf Bundesebene für deren Abschaffung einzutreten, ist dringlich. Inzwischen mehren sich die Berichte über die äußerst
angespannte Situation in Krankenhäusern aufgrund einer Vielzahl an CoronaInfektionen unter den Mitarbeitern, trotz einer sehr hohen Impfquote von über
97 % (z.B. Pressemitteilung UKSH vom 29. Juni 2022).
Vor diesem Hintergrund bedeutet der im Antrag aus Drucksache 7/4827 festgestellte Appell des Landtags „an die Thüringerinnen und Thüringer, sich
selbst und andere entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts durch Impfungen gegen das Coronavirus zur schützen“ ein Festhalten an einer
Behauptung, die von der Realität widerlegt wird. Es bedarf einer fachlichen und unvoreingenommenen Abklärung auf Seiten der Medizin, inwieweit und wen die
COVID-19-lmpfungen überhaupt schützen können und ob die von der Impfung verursachten Schäden für bestimmte Personengruppen nicht höher als der
Nutzen sind, bevor die Politik die Bürger mit allgemeinen Impfappellen konfrontiert. Impfempfehlungen sind daher gerade im Falle der neuartigen
COVID-19-lmpfstoffe allein von den behandelnden Arzten gegenüber Ihren Patienten auszusprechen.
Die Regelung, wonach ab dem 1. Oktober 2022 der Zugang namentlich für doppelt geimpfte Beschäftigte zu ihren Arbeitsstellen nicht mehr möglich ist,
bedroht durch die Ausgrenzung einer großen Zahl an Fachkräften die medizinische Versorgung der Thüringer Patienten sowie die wirtschaftliche Lebensgrundlage eben dieser dringend benötigten Fachkräfte.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge