Die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/3407 (Drucksache 7/6116) gibt erneut Anlass für Nachfragen.
Die Auswertung der Antwort zu Frage 4 ergibt folgende Darstellung:
Sieben der zwölf Mitteilungen und Beschwerden mit dem Vorwurf des Racial Profilings konnten nicht abschließend bearbeitet werden, in drei Fällen erfolgte ein Gesprächsangebot, der Ausgang eines Falls ist der Polizeivertrauensstelle nicht bekannt und lediglich in einem Fall erfolgte tatsächlich eine justizielle Aufarbeitung, die den vorgeworfenen Sachverhalt nicht bestätigte. Mitte April 2022 informierte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales über die Durchführung einer Studie zu Rassismus in der Thüringer Polizei.
Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 7/3407 dargestellten Fälle und/oder die sich daraus ergebenden Beschwerden in irgendeiner Form in politische Phänomenbereiche (vergleichbar der Einteilung der Politisch motivierten Kriminalität) klassifiziert oder erfolgt innerhalb der Polizeivertrauensstelle eine entsprechende Einteilung? Falls ja, wie viele Fälle wurden welchen politischen Bereichen zugeordnet?
2. Wieso thematisiert eine Mitarbeiterin der Polizeivertrauensstelle der Thüringer Polizei in einem Medienbericht am 28. Mai 2022 öffentlich Fälle von Machtmissbrauch, wenn diese Art von Mitteilungen und Beschwerden seitens der Polizeivertrauensstelle nicht einmal erfasst werden und daher dieser öffentlich getroffenen Behauptung offenbar keine Datenbasis zugrunde liegt?
3. Worauf gründet die öffentliche Thematisierung vom 28. Mai 2022 zu Fällen von angeblichem Machtmissbrauch in der Thüringer Polizei?
4. Wie bewertet die Landesregierung diese öffentliche Darstellung der Thüringer Polizei?
5. Welche Hinweise hat die Landesregierung zu Fällen von Machtmissbrauch durch Polizeibeamte in Thüringen überhaupt (jährliche Gliederung unter Angabe der betroffenen Behörde, Tattag und Deliktbezeichnung)?

6. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit einer Studie zu Rassismus in der Thüringer Polizei, wenn selbst die Mitteilungen und Beschwerden gegenüber der Polizeivertrauensstelle keine bewiesenen Fälle von Racial Profiling seitens der Polizeibeamten ergeben haben?
7. Welcher jeweilige Sachverhalt hat sich mit welchem Bearbeitungsergebnis in den verbleibenden 15 Mitteilungen und Beschwerden mit Rassismusbezug an die Polizeivertrauensstelle jeweils ereignet, die nicht bereits in der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 7/3407 beschrieben wurden?

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