Die Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf die Schriftliche Frage 64 in der Bundestagsdrucksache 20/3097 weist für den Freistaat Thüringen im Jahr 2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik vier erfasste Fälle von Straftaten des Straftatenschlüssels 111700 in gemeinschaftlicher Tatbegehung aus. Im Jahr 2020 gab es demnach fünf Fälle und im Jahr 2021 drei Fälle.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele in Thüringen registrierte Vergewaltigungen im Sinne des § 177 Abs. 6, 7 und 8 Strafgesetzbuch (StGB) wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 nach Kenntnis der Landesregierung in gemeinschaftlicher Tatbegehung im Sinne des § 177 Abs. 6 Nr. 2 StGB begangen (jährliche Gliederung nach Tatort, Anzahl der deutschen Tatverdächtigen und Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen)? Falls es Abweichungen von den Zahlen des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat gibt, worauf sind diese im Einzelnen zurückzuführen?
2. Was ist in den einzelnen Fällen jeweils vorgefallen (anonymisierte Einzelsachverhaltsbeschreibung)?

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