Am 23.09.2022 wurde seitens des Landtages mit Zustimmung aller Fraktionen und Gruppen, außer der sich enthaltenden AfD, das „Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen“ beschlossen. Minister Adams erklärte hierzu, dass die Landesregierung alle Kosten, die der Bund zahlt, zu 100 Prozent an die Kommunen weiterleiten wird.
Hierzu äußert sich Robert Sesselmann, kommunalpolitscher Sprecher der AfD-Fraktion wie folgt:
„Das Gesetz ist in einem Schweinsgalopp durch die Ausschüsse geprügelt worden. Der Bund zahlt dem Land nicht nur eine Beteiligung an den Umsatzsteuermehrerlösen, sondern darüber hinaus weitere 24,8 Millionen Euro für Gesundheits- und Pflegekosten sowie Aufwendungen für Kinderbetreuung, Beschulung sowie Kosten für die Schaffung und Herrichtung von dauerhaftem Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge. Aus diesem letztgenannten Betrag enthält das Land den Kreisen und kreisfreien Städten 12,4 Millionen Euro vor, anstelle diesen über das verfahrensgegenständliche Gesetz an die Kommunen weiterzuleiten. So viel zur Ehrlichkeit des Ministers.“