Wie bekannt wurde, sollen im Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck Grundstückseigentümer vom Zweckverband Wasser und Abwasser Orla als zuständigem Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung aufgefordert worden sein, vorhandene Grundstückskläranlagen auf Vollbiologie umzurüsten oder neue vollbiologische Kleinkläranlagen zu errichten. Durch den Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck verläuft eine Abwasserleitung zur zentralen Kläranlage des Zweckverbands Wasser und Abwasser Orla in Pößneck. Nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) muss für das hier Rechtsanwendung findende Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbands Wasser und Abwasser Orla eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für alle Entsorgungswege
durchgeführt worden sein. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 45 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1
Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und § 118 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung oberste Rechtsaufsichtsbehörde über den Zweckverband Wasser und Abwasser Orla.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Verfügt der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla über ein Abwasserbeseitigungskonzept nach § 48 Abs. 1 ThürWG, wenn ja, in welcher aktuellen Fassung und wo ist dieses öffentlich einsehbar?
2. Sieht das Abwasserbeseitigungskonzept nach Frage 1 für den Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels vollbiologischen Kleinkläranlagen vor, wenn ja, warum und für welchen Zeitraum?
3. Falls die Fragen 1 und 2 mit Ja beantwortet werden: Wann wurden die Grundstückseigentümer im Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck über den sie betreffenden Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzepts nach § 48 Abs. 2 Satz 2 ThürWG schriftlich informiert?
4. Wurde bei dem den Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck betreffenden Teil des Abwasserbeseitigungskonzepts des Zweckverbands Wasser und Abwasser Orla hinsichtlich umzurüstender beziehungsweise neu zu errichtender vollbiologischer Kleinkläranlagen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 ThürWG durchgeführt, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

5. Wann ist für den Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck frühestens ein Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung des Zweckverbands Wasser und Abwasser Orla vorgesehen und aus welchen Gründen kann hier derzeit kein Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung des Zweckverbands Wasser und Abwasser Orla erfolgen?
6. Wurden die Grundstückeigentümer im Ortsteil Schweinitz der Stadt Pößneck, sofern auf ihren Grundstücken vorhandene Kleinkläranlagen auf Vollbiologie umzurüsten oder neue vollbiologische Kleinkläranlagen zu errichten sind, vom Zweckverband Wasser und Abwasser Orla über bestehende Zuwendungsmöglichkeiten des Freistaats Thüringen unterrichtet und wenn ja, wann? In welcher Form erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer hierzu Hilfen und Unterstützung durch den Zweckverband Wasser und Abwasser Orla ?

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