Ab November 2022 wird es durch eine neue Gebührenordnung für Tierärzte zu teilweisen Kostensteigerungen für Tierhalter bei Tierarztuntersuchungen kommen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Notwendigkeit dieser neuen beziehungsweise geänderten Gebührenordnung für Tierärzte und warum?
2. Rechnet die Landesregierung aufgrund der neuen Gebührenordnung für Tierärzte mit einem Rückgang der Untersuchungen bei Tierärzten, wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung für die Kosten von Tierheimen, anderen Tierschutzeinrichtungen und zoologischen Einrichtungen in Thüringen?
4. Rechnet die Landesregierung mit einer vermehrten Abgabe von Tieren durch die neue Gebührenordnung für Tierärzte, wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über sogenannte Tiertafeln (Unterstützung bedürftiger Tierhalter durch kostenlose oder günstige Futtermittel) in Thüringen vor? In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es diese Tiertafeln und wie werden sie gegebenenfalls vom Land unterstützt (bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerung und der Gebührenordnung für Tierärzte zur Notwendigkeit eines Tierarztmobils in Thüringen?
7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl (auch) ehrenamtlich arbeitender Tierärzte in Thüringen seit dem Jahr 2015 vor?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge