In einem Schreiben an die sächsischen Schulen teilte das Sächsische Staatsministerium für Kultus letztes Jahr mit, dass Sonderzeichen wie der „Genderstern“ oder die „Gendergap“ im Wortinneren nicht zu verwenden seien. Grund dafür ist unter anderem die Tatsache, dass diese Zeichen nicht den aktuellen Rechtschreibregeln entsprechen. Ich habe die Information von Eltern bekommen, dass an der Grundschule in Kahla ein Lehrwerk verwendet wird, dass die gendergerechte Schreibweise mittels „Genderstern“ nutzt. Bei dem Lehrmittel handelt es sich um das Sachheft für die Klassenstufe 3 aus der Reihe „Bücherwurm“ (ISBN: 978- 3-12-310845-7). Meiner eigenen Recherche nach ist dieses Buch nicht im Lehrmittelkatalog des aktuellen Schuljahres und auch nicht im Katalog des letzten Schuljahres aufgelistet.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie steht die Landesregierung dazu, dass Lehrmittel für die Grundschule gendergerechte Schreibweise beinhalten, obwohl diese nicht den offiziellen Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht?
2. Ist das Heft als offizielles Lehrmittel zugelassen und wenn nein, wieso nicht?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass gendergerechte Sprache in der Schule vermittelt werden sollte und wenn ja, warum? Wenn nein, wieso nicht?
4. Wenn die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass gendergerechte Sprache im Unterricht gelernt werden sollte: ab welcher Klassenstufe erachtet die Landesregierung dies für sinnvoll?
5. Welche Formen der gendergerechten Sprache sollten Schüler lernen?
6. Ist es Lehrern in Thüringen gestattet, Lehrmittel zu nutzen, die nicht im Lehrmittelkatalog aufgelistet sind und wenn ja, warum? Wenn nein, wieso nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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