Mitte September 2022 gab es verschiedene Berichte in bundesweiten Medien zur angeblichen Nutzung von sogenannten Fake-Accounts in
vorwiegend von vermeintlichen Rechtsextremisten genutzten Chatgruppen durch deutsche Verfassungsschutzbehörden. Dabei würden sich „digitalaffine“ Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden Zugang zu diesen Chat-Gruppen „bei Telegram, Instagram und Co.“ verschaffen, „um Rechtsradikalen vorzugaukeln, dass sie „dazugehören“, „mit[zu]schwimmen“ und „auch selbst ein bisschen rechtsradikal spielen“. Das sei „die Zukunft in der Informationsbeschaffung“, so ein Leiter eines Landesamts für Verfassungsschutz gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Fake-Accounts in welchen sozialen Netzwerken und Chatgruppen nutzt die Abteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres
und Kommunales, welcher die Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz übertragen wurden (quantitative Gliederung in Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität und nach einzelnen sozialen Netzwerken und Chatgruppen)?
2. Wie viele Fake-Accounts anderer Landes- und Bundesbehörden zur Nutzung in sozialen Netzwerken und Chatgruppen sind der Landesregierung bekannt (quantitative Gliederung nach einsetzender Behörde, Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität und einzelnen sozialen Netzwerken und Chatgruppen)?
3. Wie viele und welche Gruppen in sozialen Netzwerken sowie Chatgruppen hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales seit dem Jahr 2015 selbst erstellt und betrieben (jährliche Gliederung nach Datum der Erstellung, Namen der Gruppe, Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität und sozialen Netzwerken oder Kommunikationsprogrammen)?
4. In welchen extremistischen Gruppen in sozialen Netzwerken sowie Chatgruppen ist das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales seit dem Jahr 2015 selbst aktiv (jährliche Gliederung nach Datum des Eintritts, Namen der Gruppe, Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität und sozialen Netzwerken oder Kommunikationsprogrammen)?

5. Nach welchen Kriterien wählen Mitarbeiter der Abteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales die Chatgruppen in sozialen Medien aus, denen sie mit ihren Fake-Accounts beitreten?
6. Welche einzelnen Ziele verbindet und verfolgt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit der Einrichtung und dem Betreiben dieser Accounts?
7. Sieht die Landesregierung in dem Betrieb und dem Wirken derartiger Fake-Accounts eine Gefahr für die öffentliche Wahrnehmung von Extremismus und Hasspostings im Internet, insbesondere im Hinblick auf verschiedene extremistische Strömungen sowie deren Zunahme und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
8. Auf welcher gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erstellt und nutzt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales derartige Accounts in sozialen Netzwerken und Chatgruppen?
9. Wie viele einzelne Personen beschäftigen sich in der in Rede stehenden Abteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit dem Betreiben der derartiger Fake-Accounts?

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