Nach einem in der Beratung im Thüringer Landtag befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (Drucksache 7/5766) sollen die Orte Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella im Unstrut-Hainich-Kreis mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in den Landkreis Eichsfeld wechseln. Einer Presseveröffentlichung der Tageszeitung Thüringer Allgemeine, Region Mühlhausen, vom 7. September 2022 ist hierzu zu entnehmen, dass die im Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/5766) enthaltenen Kompensationshilfen des Freistaats Thüringen nicht ausreichen sollen, um die für den Unstrut-Hainich-Kreis durch die Einwohnerverluste entstehenden Fehleinnahmen aus Kreis- und Schulumlage sowie Schlüsselzuweisungen auszugleichen. Von einem hier bestehenden Differenzbetrag in Höhe von zwei Millionen Euro ist unter Bezugnahme auf den Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises in der Presseveröffentlichung die
Rede. Ferner sei bislang auch nicht geregelt, welche auf Grundstücke und Personal bezogenen Folgelasten auf den aufnehmenden Landkreis Eichsfeld vom abgebenden Unstrut-Hainich-Kreis im Zuge eines möglichen Kreiswechsels der Orte Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella übergehen sollen. Auch sei nicht geregelt, wie mit in dem Gebiet dieser Orte begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen des Unstrut-Hainich-Kreises umgegangen werden soll. Auf die Kleine Anfrage 7/3782 des Abgeordneten Gröger (AfD) vom 9. September 2022 wird Bezug genommen.
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 118 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die Landkreise in Thüringen.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Welcher finanzielle Fehlbedarf an Kreis- und Schulumlage sowie Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz entsteht dem Unstrut-Hainich-Kreis beginnend mit dem 1. Januar 2023 bei einem Wechsel der Orte Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella in den Landkreis Eichsfeld jährlich?
2. Wer hat den Fehlbedarf nach Frage 1. auf welchen Grundlagen wann ermittelt?

3. Reichen die in § 21 des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (Drucksache 7/5766) für den Unstrut-Hainich-Kreis vorgesehenen Kompensationshilfen aus, um einen einwohnerbedingten finanziellen Fehlbedarf an Kreis- und Schulumlage sowie Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz dauerhaft und in voller Höhe abzudecken?
4. Falls Frage 4 mit Nein beantwortet wird, warum nicht und wie soll der hochverschuldete Unstrut-Hainich-Kreis so entstehende Fehlbedarfe künftig finanziell auffangen?
5. Ist infolge eines möglichen Landkreiswechsels der Orte Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella in den Landkreis Eichsfeld zum 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für die im Unstrut-Hainich-Kreis verbleibenden Gemeinden und Städte auch aufgrund der Schuldenlast des Landkreises ab wann und in welcher voraussichtlichen Höhe zu rechnen?
6. Liegen im Zusammenhang mit dem möglichen Landkreiswechsel der Orte Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt und Zella in den Landkreis Eichsfeld zum 1. Januar 2023 Folgelastenverträge zwischen dem Landkreis Eichsfeld und dem Unstrut-Hainich-Kreis vor, wenn ja, seit wann und was ist in diesen geregelt?
7. Hält die Landesregierung Folgelastenverträge für einen möglichen Landkreiswechsel nach Frage 6 für erforderlich und hat sie hierzu Vertragsmuster entworfen? Wenn ja, wo sind diese einsehbar?
8. Falls Frage 7 mit Nein beantwortet wird, hält die Landesregierung eine Novellierung ihres Gesetzentwurfs vom 30. Juni 2022 (Drucksache 7/5766) hinsichtlich finanzieller und vermögensrechtlicher Ansprüche des Unstrut-Hainich-Kreises gegenüber dem Landkreis Eichsfeld für erforderlich und falls die Frage mit Nein beantwortet wird, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge