Die sogenannte Döpel-Studie ist der Bericht zur Untersuchung der Windenergienutzung in Thüringen unter Berücksichtigung der vier Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen, mit dem eine Landschaftsplanungsfirma beauftragt wurde.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde die in der Begründung genannte Untersuchung aus welchen Gründen in Auftrag gegeben?
2. Besitzt diese in der Begründung genannte Untersuchung nach Auffassung der Landesregierung aktuell Gültigkeit für den Freistaat Thüringen im Hinblick auf die Novellierung der Windvorranggebiete oder deren Planung im Allgemeinen, wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
3. War für die in der Begründung genannte Untersuchung vor ihrer Beauftragung eine öffentliche Ausschreibung verpflichtend, wenn ja,
wurde diese durchgeführt und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Windvorranggebiete in welchen Planungsregionen in Thüringen wurden nach Veröffentlichung der Untersuchung auf dieser Grundlage geplant?
5. Wenn die in der Begründung genannte Untersuchung keine Gültigkeit mehr besitzt, welche Untersuchung, welche Studie oder welches
Gutachten liegt der Planung oder Novellierung von Windvorranggebieten in Thüringen aktuell und seit wann und mit welchem Ziel zugrunde? War vor der Beauftragung einer solchen, etwaigen Studie eine öffentliche Ausschreibung verpflichtend, wenn ja, wurde diese durchgeführt und wenn nein, warum nicht?
6. Wurde das für ein gegebenenfalls anderes Gutachten/für eine gegebenenfalls andere Untersuchung oder Studie beauftragte Unternehmen bereits durch die Landesregierung vorher für andere Aufträge in Anspruch genommen, wenn ja, wann und für welche Aufträge?
7. Welche Kosten sind gegebenenfalls für die in Frage 6 erfragte neue Untersuchung entstanden?

8. Inwiefern unterscheidet sich die in der Begründung genannte Döpel-Studie von der gegebenenfalls neuen Studie/Untersuchung im Hinblick auf Novellierung oder Planung von Windvorranggebieten?
9. Inwieweit hat das Ziel der Landesregierung, eine bestimmte Zahl der Landesfläche der Windkraft zur Verfügung zu stellen oder eine
bestimmte Zahl an Energieproduktion zu erreichen, Einfluss auf die Entscheidung genommen, eine neue Untersuchung in Auftrag zu geben oder die sogenannte Döpel-Studie als nicht mehr aktuell einzuschätzen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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