Nach Pressemeldungen wurden in der Landeshauptstadt über 60 Hunde beschlagnahmt. Gegen die Züchterin sei im Vorfeld ein Zuchtverbot
ausgesprochen worden.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Zuchtverbote für welche Tierart wurden in Thüringen seit dem Jahr 2017 von den zuständigen Ämtern ausgesprochen und wie
viele davon haben Bestandskraft erlangt (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie viele Tiere welcher Tierart wurden bei Vollziehung der Zuchtverbote beschlagnahmt und wo wurden diese Tiere aufgenommen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
3. Wie viele der noch nicht bestandskräftigen Zuchtverbote wurden von wem angefochten?
4. Warum wurden diese Zuchtverbote ausgesprochen (wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen sind nach der Vollziehung des Zuchtverbots und Beschlagnahmung von Tieren abermals durch Zucht derselben Tierart in Erscheinung getreten und welche Konsequenzen gab es für diese anschließend (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
6. Welche behördlichen Schritte gehen generell einem Zuchtverbot voraus?
7. Auf welche Tierheime oder Tierschutzvereine wurden die in Erfurt beschlagnahmten Tiere verteilt und wie viele der beschlagnahmten Tiere mussten eingeschläfert werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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