Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 1. Oktober 2022 gilt weiterhin die Testnachweispflicht für den Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierung kann darüber hinaus weitergehende Testverpflichtungen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Die zur Anwendung kommenden Antigen-Schnelltests werden dabei als Selbsttests durchgeführt. Verschiedenen Medienberichten zufolge enthalten die Pufferlösungen der Antigen-Schnelltests giftige Inhaltsstoffe, die schwere Augenreizungen und allergische Hautreaktionen verursachen können.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherheit der in den
Antigen-Schnelltests verwendeten Chemikalien?
2. Welche Behörde ist für die Überprüfung der Zusammensetzung und Sicherheit der Inhaltsstoffe zuständig?
3. Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Landesregierung sichergestellt, dass die in der Regel ungeschulten Anwender, wozu auch Kinder gehören, diese Tests sicher und sachgemäß handhaben? Wie wird sichergestellt, dass die „Pufferlösung“ nicht mit dem Körper des Kindes beziehungsweise des Anwenders in Berührung kommt?
4. Enthalten die Gebrauchsanweisungen der Antigen-Schnelltests eine genaue und verständliche Aufklärung über die toxisch wirkenden Inhaltsstoffe, geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall und eine jederzeit erreichbare Telefonnummer der Giftnotrufzentrale?
5. Wie genau ist der Ablauf in den Schulen geregelt, falls es zu einem versehentlichen oder absichtlichen Hautkontakt oder Verschlucken der Pufferlösung kommt? Wer wird wann informiert?
6. Auf welche Weise und in welcher Regelmäßigkeit werden die Tische in den Schulen nach der Durchführung der Tests gereinigt/desinfiziert?
7. Werden die Schüler nach der Durchführung der Tests dazu angehalten, sich gründlich die Hände zu waschen? Falls ja, ist das Verfahren standardisiert in allen Schulen umgesetzt und auf welche Weise?
8. Welche Verfahren stellen sicher, dass es bei der Anwendung der Schnelltests in Schulen, auf Arbeitsstellen und im privaten Umfeld nicht zur Freisetzung der enthaltenen Nanopartikel in die Luft kommt? Sind in den Anleitungen entsprechende Warnhinweise enthalten?

9. Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Landesregierung sichergestellt, dass Teststäbchen nach der Entnahme aus der Verpackung ausreichend lange gelüftet werden, damit das Ethylenoxid entweichen kann, bevor der Test durchgeführt wird? Enthalten die Gebrauchsanleitungen entsprechende Warnhinweise?
10.Wer haftet bei Gesundheitsschäden, die möglicherweise durch das regelmäßige Testregime entstehen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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