Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Kreistags Hildburghausen am 5. Oktober 2022 wurde auf die Frage nach dem Lückenschluss der Werrabahn Abschnitt Eisfeld–Coburg und der K 530 seitens des Landrates geäußert, dass er Fragen zur Thematik nicht beantworten könne, weil das Widerspruchsverfahren des Landkreises Hildburghausen gegen den Rücknahmebescheid des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr vom Juli 2021 – betreffend die Zuwendung an den Landkreis in Höhe von 180.000 Euro – nicht abgeschlossen sei.
Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass das Widerspruchsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist? Wenn nein, wann wurde das Widerspruchserfahren mit welchem Ausgang beendet?
2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass nachträglich zum Bau und dem Betrieb der K 530 ein Planfeststellungsverfahren möglich oder notwendig ist, wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
3. Wie viele Fälle dieser Art, das heißt Bebauung eines als Betriebsanlage festgelegten Bahnabschnitts durch eine Kreisstraße ohne Planfeststellungsverfahren des Landkreises, hat es seit dem Jahr 2015 in Thüringen gegeben und welche behördlichen Schritte und/oder rechtlichen Schritte auch durch die Landesregierung oder durch Landesbehörden sind danach mit welchem Ausgang erfolgt?

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