Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Mitteldistanzwaffen, oder Waffen die vergleichbar sind, verfügt das Dezernat 24 im Thüringer Landeskriminalamt oder Beamte, die in diesem Dezernat eingesetzt sind, falls es sich um Mannausstattung handelt?
2. Wie viele dieser Waffen sollen mit Haushaltsmitteln des Landeshaushaltes (Kapitel 03 13 Titel 812 02 im Entwurf des Landeshaushalts 2023) aus welchen Gründen ersetzt werden?
3. Worin unterscheiden sich diese im Dezernat 24 genutzten Waffen konkret von den zu beschaffenden Mitteldistanzwaffen für die Thüringer Polizei als Ersatz für die bisher genutzten MP5?
4. Wieso kann die Beschaffung von Mitteldistanzwaffen für das Dezernat 24 nicht mit der beabsichtigten Beschaffung von Mitteldistanzwaffen für die gesamte Polizei realisiert werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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