Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann können in der Thüringer Polizei keine Körperkameras aus dem jahrelangen Pilotprojekt „Bodycam“ mehr eingesetzt werden und was sind die einzelnen Gründe dafür?
2. Welche Auswirkung hat die Fehlfunktion der bisher eingesetzten Körperkameras auf die juristische Verwertbarkeit der bis dahin aufgenommenen Daten?
3. Wann genau ist mit der regulären Einführung von Körperkameras in der Thüringer Polizei auf Grundlage der Anpassung des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei zu rechnen?
4. Wird aktiv an der Beseitigung des Grunds für die Fehlfunktion der bisher eingesetzten Körperkameras gearbeitet?
a) Falls ja, wann ist mit der Problemlösung zu rechnen?
b) Falls nein, wieso sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit für den Einsatz von Körperkameras durch die Thüringer Polizei bis zur regulären Einführung aufgrund der letzten Gesetzesänderung?
5. Wird die Thüringer Polizei bis zur regulären Einführung von Körperkameras aufgrund der letzten Gesetzesänderung Körperkameras einsetzen?
6. Ist vor der regulären Einführung der Körperkameras in der Thüringer Polizei eine Ersatzbeschaffung für die bisher im Rahmen des Pilotprojekts „Bodycam“ eingesetzten Körperkameras geplant und falls ja, wann ist der Beschaffungsprozess abgeschlossen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge