In einem Medienbericht vom 6. Oktober 2022 in der Thüringer Allgemeinen wird über eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt
Apolda berichtet. Laut Bericht gehe es der Anzeigenerstatterin um die
Offenlegung von Missständen, wie beispielsweise einer möglichen Überbelegung von Häusern in Apolda. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht des MDR THÜRINGEN vom 7. Oktober 2022
mitgeteilt, nicht gegen den Amtsträger zu ermitteln.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften in der Stadt Apolda sind der Landesregierung bekannt, in denen tatsächlich mehr Menschen leben als dort nach dem Bundesmeldegesetz amtlich gemeldet sind?
2. Erfolgt eine Überprüfung von zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften in der Stadt Apolda auf ihre tatsächlich zu Wohnzwecken erfolgte Belegung, wenn ja, von wem und wann?
3. Welche einzelnen zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften in der Stadt Apolda sind der Landesregierung bekannt, deren Adresse mehr Menschen bei der Beantragung von Sozialleistungen angegeben haben, als dort tatsächlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (Gliederung nach Straßen und nach Anzahl der dort wohnhaften Personen nach Anzahl der dort tatsächlich mit Hauptwohnsitz Gemeldeten und Anzahl der Antragsteller beziehungsweise Bezieher von Sozialleistungen mit gleicher Adresse)?
4. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die in zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften in der Stadt Apolda nach Frage 3 lebenden Menschen nach Kenntnis der Landesregierung jeweils?
5. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Landesregierung in der Weimarischen Straße 66 in Apolda nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet und erfüllt dies den regulären Belegungsstand in einem Wohnhaus dieser Größe?
6. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Landesregierung in der Glockengießereistraße 1 in Apolda nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet und erfüllt dies den regulären Belegungsstand in einem Wohnhaus dieser Größe?

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