Im Anschluss an die Kleinen Anfragen 7/3324 und 7/3673 und deren Beantwortung in Drucksache 7/6026 sowie Drucksache 7/6360 und im Zusammenhang mit einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks vom 14. Oktober 2022 zur Finanzierung von Tierheimen in Thüringen ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass es in Thüringen zusätzliche Hilfen nur für Tierheime gibt, die Tiere von aus der Ukraine geflüchteten Menschen aufnehmen, wenn ja, welche Hilfen in welcher Höhe, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage respektive mit welcher Begründung?
2. Werden diese Hilfen vom Bund und/oder vom Land gewährt?
3. Aus welcher Notwendigkeit heraus wurden diese Hilfen nach Kenntnis der Landesregierung mit wem vereinbart?
4. Beziehen sich diese Hilfen nach Kenntnis der Landesregierung auf die Aufnahme der Tiere, das heißt, werden sie als Einmalzahlung gewährt, oder werden sie für die Aufenthaltsdauer des Tieres in dem Tierheim gezahlt?
5. Welche Kosten der Thüringer Tierheime (Betriebskosten, Futterkosten, Tierarztkosten et cetera) sollen nach Kenntnis der Landesregierung mit den Hilfen, insofern sie gewährt werden, abgedeckt werden?
6. Welche Thüringer Tierheime haben die Hilfen nach Kenntnis der Landesregierung für Aufnahme welcher Tiere wann erhalten?
7. Wie viele Tiere (Abgabetiere oder Tiere in Pflege) von aus der Ukraine geflüchteten Menschen wurden im Jahr 2022 nach Kenntnis der Landesregierung insgesamt in welchen Thüringer Tierheimen aufgenommen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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