Der Bau von Windkraftanlagen ist mit der Verwendung verschiedener Ressourcen verbunden, so Beton, Zement, Stahl, Chrom, Mangan, Molybdän und faserverstärkten Kunststoffen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Menge welcher Bestandteile (Beton, Stahl et cetera) inklusive Fundament ist nach Kenntnis der Landesregierung in den Windkraftanlagen welcher Leistung verbaut?
2. Welche dieser Bestandteile müssen aufgrund nicht vorhandener oder mangelnder Ressourcen in Thüringen respektive Deutschland nach Kenntnis der Landesregierung importiert werden?
3. Welche Menge Kohlenstoffdioxid wird nach Kenntnis der Landesregierung bei der Gewinnung respektive Herstellung von Beton, Stahl und anderen in den Windkraftanlagen verbauten Bestandteilen inklusive Fundament und dem Import-Transport freigesetzt?
4. Wird die freigesetzte CO2 -Menge bei Gewinnung, Herstellung und Transport der Bestandteile für den Bau von Windkraftanlagen in die CO2
-Bilanz der Anlage (pro erzeugter Kilowattstunde) von der Landesregierung einberechnet und wenn nein, warum nicht?
5. Welche CO2 -Bilanz pro Kilowattstunde hat eine Windkraftanlage welcher Leistung nach Kenntnis der Landesregierung, wenn die Gewinnung und die Herstellung sowie der Import-Transport aller verbauten Bestandteile einberechnet werden?
6. Nach welcher Laufzeit einer Windkraftanlage im Offenland ist nach Kenntnis der Landesregierung die durch Gewinnung, Herstellung und
Transport der verbauten Bestandteile freigesetzte CO2 -Menge „neutralisiert“ und welche Vergleiche zu anderen Energieerzeugungsträgern werden bei dieser Berechnung gegebenenfalls einbezogen?
7. Nach welcher Laufzeit einer im Wald gebauten Windkraftanlage wird nach Kenntnis der Landesregierung die durch Gewinnung, Herstellung und Transport der verbauten Bestandteile freigesetzte CO2 -Menge „neutralisiert“ und welche durch die Fällung der Bäume (wie viele) nicht mehr stattfindenden CO2
-Bindung (in welcher Höhe) wird bei der Berechnung zugrunde gelegt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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